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Mir und vielen Anderen wurde das Vorkaufsrecht gemäß § 577
BGB in Sacheinheit mit Artikel 28 Berliner Verfassung vorenthalten.
Zurzeit dient die Webseite vorrangig zur Abwehr der verfassungswidrigen
Zwangsräumung (Artikel 6, 7, 22, 23 und 28 der Berliner Verfassung)
wegen Eigenbedarfs, nachdem mir das gesetzlich-verfassungsrechtliche
Vorkaufsrecht § 577 vorenthalten wurde.
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Artikel 28 Berliner Verfassung
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Land
fördert die Schaffung und Erhaltung, insbesondere für Menschen mit
geringem Einkommen
sowie die Bildung von Wohnugseigentum.
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Der Mietvertrag wurde mit der entsprechenden landeseigenen Berliner
Wohnungsgesellschaft abgeschlossen, die jetzt auch einen Teil vom
Wohnungseigentum des Landes Berlin verwaltet.
Auszüge aus dem Grundbuch


Die Wohnungsgesellschaft hatte heimlich die Privatisierung vorgenommen.
Statt das gesetzliche Vorkaufsrecht § 577 BGB sowie gemäß Artikel 28 der
Berliner Verfassung zu erhalten, wurde ich von der "Investorengruppe"
schon im Eigentumsübergangszeitraum bedroht.
Die entsprechende Strafanzeige wurde erfolglos erstattet.

* * *
Es ist aufgrund der aktuellen Umstände beabsichtigt das Amtsgericht um
nochmalige Anhörung zu bitten. Außerdem ist beabsichtigt das Gericht zu
bitten, in dieser Sache eine öffentliche, schriftlich verfassungsbasierte
Erklärung einreichen zu dürfen.
Artikel 15 Berliner Verfassung
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
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