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Status: Weiterlesen 01

  Mir und vielen Anderen wurde das Vorkaufsrecht gemäß § 577
  BGB in Sacheinheit mit Artikel 28 Berliner Verfassung vorenthalten.


  Zurzeit dient die Webseite vorrangig zur Abwehr der verfassungswidrigen
  Zwangsräumung (Artikel 6, 7, 22, 23 und 28 der Berliner Verfassung)
  wegen Eigenbedarfs, nachdem mir das gesetzlich-verfassungsrechtliche
  Vorkaufsrecht § 577 vorenthalten wurde.




    Artikel 28 Berliner Verfassung  
  (1) Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Land
        fördert die Schaffung und Erhaltung, insbesondere für Menschen mit
        geringem Einkommen sowie die Bildung von Wohnugseigentum.

* * *
  Der Mietvertrag wurde mit der entsprechenden landeseigenen Berliner
  Wohnungsgesellschaft abgeschlossen, die jetzt auch einen Teil vom
  Wohnungseigentum des Landes Berlin verwaltet.

  Auszüge aus dem Grundbuch

Grundbuchauszug - Land Berlin


Grundbuchauszug - Dr. MEB


  Die Wohnungsgesellschaft hatte heimlich die Privatisierung vorgenommen.

  Statt das gesetzliche Vorkaufsrecht § 577 BGB sowie gemäß Artikel 28 der
  Berliner Verfassung zu erhalten, wurde ich von der "Investorengruppe"
  schon im Eigentumsübergangszeitraum bedroht.
  Die entsprechende Strafanzeige wurde erfolglos erstattet.

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* * *
  Es ist aufgrund der aktuellen Umstände beabsichtigt das Amtsgericht um
  nochmalige Anhörung zu bitten. Außerdem ist beabsichtigt das Gericht zu
  bitten, in dieser Sache eine öffentliche, schriftlich verfassungsbasierte
  Erklärung einreichen zu dürfen.

    Artikel 15 Berliner Verfassung  
  (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.









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