Status: Demokratie
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Zusammenhang zwischen Grundgesetz und Demokratie
Mir wurde bereits 1998 das Vorkaufsrecht gemäß § 577 BGB in Sacheinheit mit
Artikel 28 Berliner Verfassung vorenthalten.
Die Artikel 1 bis Artikel 20 des Grundgesetzes charakterisieren Demokratie und
Menschenrechte.
Artikel 1 Grundgesetz
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Zur Würde des Menschen gehört auch angemessener und bezahlbarer
Wohnraum.
Artikel 28 Berliner Verfassung
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Land fördert die
Schaffung und Erhaltung, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen
sowie die Bildung von Wohnugseigentum.
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Die Demokratie ist in den meisten europäischen Ländern eines der wichtigsten Verfassungsprinzipien.
Typische Merkmale der Demokratie sind:
1. ) Verfassungsmäßigkeit
2.) Schutz der Grundrechte
3. ) Meinungs- und Pressefreiheit
4.) Mehrheitsprinzip
5.) Freie Wahlen
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Demokratie im Artikel 20 Absatz 1 verankert.
Das Grundgesetz eines demokratischen Staates beinhaltet die allgemeinen Grundrechte der Bürger, die auch als Menschenrechte bezeichnet werden.
Somit gehören auch das Grundgesetz sowie die jeweiligen Landesverfassungen, der deutschen Bundesländer weiterführend mit zu den Menschenrechtsdokumenten.
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